Die meisten Menschen, die von Deutschland in die Schweiz auswandern, suchen in der Schweiz eine neue Festanstellung - oder haben diese bereits gefunden und planen deshalb ihre Auswanderung. Du auch? Dann bist Du hier genau richtig. Wir verraten Dir, worauf Du in dieser Situation besonders achten musst und was, zum Beispiel im Vergleich zu Selbstständigen, deutlich einfacher vonstatten geht.
Schritt für Schritt: Auswandern als Angestellte/r
Der grundlegende Ablauf ist immer der gleiche:
- Papiere in Deutschland zusammensuchen
- Wohnung suchen
- Aufenthaltsbewilligung beantragen
- Abmeldung in Deutschland
- Einreise in die Schweiz
Als Angestellter kannst Du im Gegensatz zu Selbstständigerwerbenden jedoch auf die Unterstützung Deines Arbeitgebers vertrauen. Das betrifft vor allem die Anmeldung bei der Schweizer Sozialversicherung (1. Säule) und der Pensionskasse (falls BVG-Mindestlohn erreicht wird).
> Zur Checkliste [Auswandern in die Schweiz] - Einwanderung in die Schweiz
Wie läuft das mit dem Aufenthaltstitel?
Solltest Du Dich bereits aus Deutschland um einen Job in der Schweiz bemüht haben, wirst Du eventuell schon einen Arbeitsvertrag vorweisen können. Das erleichtert die Sache mit der Aufenthaltsgenehmigung ungemein. Diese ist bei den kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden zu beantragen. Aber auch ohne Job kannst Du in die Schweiz einreisen und eine Kurzaufenthaltsbewilligung beantragen. Wichtig: Du musst Dich aktiv auf Jobsuche begeben. 90 Tage dürftest Du auch komplett ohne Aufenthaltstitel in der Schweiz bleiben.
In der Schweiz: Unterstützung durch Arbeitgeber
Wenn Du Dich für ein Leben in der Schweiz als Arbeitnehmer/in entscheidest, wirst Du bei zahlreichen Angelegenheiten durch Deinen Arbeitgeber unterstützt werden.
- Die obligatorischen Beiträge für die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) als Teil der 1. Säule des Schweizer Vorsorgesystems werden beispielsweise direkt vom Lohn einbehalten.
- Gleiches gilt für die Quellensteuer, die Du bezahlen musst, wenn Du noch keine Aufenthaltsbewilligung C (frühestens nach 5 Jahren) besitzt.
- Auch die Pensionskassenbeiträge (verpflichtend ab einem Jahreslohn von CHF 21’510) werden auf diese Weise bezahlt - ganz automatisch also.
Übrigens: Urlaub bezeichnet man in der Schweiz als Ferien. Der gesetzlich verankerte Ferienanspruch in der Schweiz ist mit dem in Deutschland vergleichbar.
Wichtig: Krankenkasse eigenständig abschliessen
Anders als in Deutschland werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung in der Schweiz NICHT direkt vom Lohn einbehalten. Du musst Dich also selber um den Abschluss einer Schweizer Krankenversicherung bemühen. Das solltest Du im Übrigen noch vor der Einreise (wenn Du schon einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast) oder aber spätestens direkt danach erledigen. Wie in Deutschland herrscht auch in der Schweiz eine Krankenversicherungspflicht.
> Infos zur Krankenkasse in der Schweiz
> Schweizer Krankenkassenbeiträge vergleichen / Vergleichsrechner (gratis)
Hohe Löhne: klarer Vorteil für Angestellte in der Schweiz
Als Angestellte/r profitierst Du unmittelbar von den hohen Löhnen in der Schweiz. Hier ein paar Beispiele:
Jobbezeichnung /Position | mögliches Gehalt pro Monat (brutto) |
Putzkraft, Kellner | bis zu CHF 4’800 |
Kassierer/in | bis zu CHF 4’300 |
Erzieher/in | bis zu CHF 7’000 - 10’000 |
Gymnasiallehrer/in | bis zu CHF 13’000 |
Buchhalter/in | bis zu CHF 8’300 |
Onlinemarketing-Manager | bis zu HF 13’500 |
Allgemeinmediziner | bis zu CHF 19’500 |
Radiologe (niedergelassen) | bis zu CHF 32’500 |
Gehobenes Management / Direktion | bis zu CHF 18’500 - 33’800 |
unteres / mittleres Management | bis zu CHF 12’600 - 14’500 |
Der monatliche Median-Bruttolohn liegt im privatwirtschaftlichen Bereich bei CHF 6’361 - im öffentlichen Sektor bei rund CHF 8’012. Allerdings ist auch das Leben in der Schweiz deutlich teurer: Das betrifft Immobilienpreise (Kauf / Miete) ebenso wie Preise im Supermarkt oder in der Freizeit beim Ausgehen.
Angestellte und Steuern
Die oben in der Tabelle angeführten Beispiele sind Bruttolöhne. “Brutto” bedeutet in der Schweiz erst einmal das gleiche wie in Deutschland. Doch beim “Netto” ist Vorsicht geboten: Der Nettolohn ist der Lohn nach Abzug aller Pflichtabgaben wie AHV, IV, ALV, NBU, KTG und Quellensteuer (nur für Grenzgänger und Neu-Schweizer).
Die Einkommensteuer (und andere Steuerarten) auf Bundesebene, kantonaler Ebene und Gemeindeebene werden separat berechnet. Hierfür erhältst Du jedes Jahr im Januar Unterlagen von der Steuerverwaltung (Steuererklärung). Diese Steuererklärung musst Du dann ausfüllen (lassen) - schriftlich oder in Papierform - und zurücksenden. Im Anschluss erhältst Du eine Rechnung über den fälligen Steuerbetrag.
Grenzgänger statt Auswanderer?
Eine Alternative zum Auswandern in die Schweiz ist das "Grenzgängermodell". Hierbei lebst Du in Deutschland, arbeitest aber in der Schweiz. In diesem Fall profitierst Du einerseits von den hohen Schweizer Gehältern und andererseits von den niedrigeren Lebenshaltungskosten in Deutschland. Bei der Krankenversicherung hättest Du die Wahl zwischen einer günstigen Schweizer Grenzgänger-Krankenversicherung oder dem Verbleib bei Deiner Krankenkasse in Deutschland. Quellensteuer müsstest Du in der Schweiz jedoch dauerhaft zahlen. Der Rest würde in Deutschland versteuert. Die Quellensteuer würde entsprechend angerechnet.