Selbstständige, die ihr Geld nicht wieder in großen Massen reinvestieren, zahlen in Deutschland oft hohe Steuern. Denn was man sich für schlechte Zeiten oder das Alter auf die Seite legt, ist eben verdientes Geld - und dieses ist zu versteuern (außer bei der Rürup-Rente). Das ist in der Schweiz zwar nicht anders, doch die Steuerlast für natürliche Personen ist deutlich niedriger als in der Bundesrepublik. Auch die Unternehmensbesteuerung von juristischen Personen ist relativ niedrig. Grund genug für viele Freiberufler, Solo-Selbstständige, aber auch Unternehmer, mit dem Gedanken zu spielen, in die Schweiz auszuwandern. Und das Beste: Dank Personenfreizügigkeitsabkommen dürfen EU-/EFTA-Staatsangehörige ohne größere Einschränkungen ein Unternehmen in der Schweiz gründen.
Grund der Auswanderung definieren
Das Wichtigste sollte sein, den Grund der geplanten Auswanderung klar und deutlich zu definieren:
- Möchtest Du Dein Unternehmen in Deutschland behalten und einfach als Privatperson in die Schweiz ziehen?
- Oder planst Du, in der Schweiz eine Firma zu gründen?
- Willst Du privat Steuern sparen?
- Soll die Firma von einer besseren Besteuerung profitieren?
- Hast Du Kunden in der Schweiz oder sind diese primär in Deutschland?
Grundsätzlich sind verschiedene Szenarien möglich. Hier ist natürlich zu beachten, welche Rechtsform Dein Unternehmen hat. Als Solo-Einzelunternehmer oder Freiberufler wirst Du wahrscheinlich samt “Firma” umziehen. Als Teilhaber einer GmbH bleibt die GmbH womöglich wo sie ist: in Deutschland. Deine Einkünfte aus der GmbH versteuerst Du anschließend als Privatperson in der Schweiz.
Infos für Freiberufler
Den Status “Freiberufler” wie in Deutschland gibt es so in dieser Form in der Schweiz nicht. In Deutschland zahlen Freiberufler keine Gewerbesteuer und versteuern ihre Einkünfte nicht als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, sondern als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
Zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählen wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Berufe. In der Schweiz gibt es zwar auch “freie Berufe” (Architekten, Psychologen etc.), doch es wird lediglich zwischen selbstständiger und unselbstständiger Arbeit unterschieden. Selbstständige in einem freien Beruf haben also im Zweifel auch eine Einzelfirma (Einzelunternehmen) - obwohl sie evtl. als Freelancer bei verschiedenen Unternehmen tätig sind.
Positiv: Auch die Gewerbesteuer, wie man sie aus Deutschland kennt, gibt es in der Schweiz nicht. Eine Einzelfirma versteuert die Einnahmen daher ganz normal als natürliche Person. Relevant ist also nur die Einkommensteuer und ggfs. Vermögensteuer.
Wichtig: Finanzielle Rahmenbedingungen klären
Ein Leben in der Schweiz ist teuer - sehr teuer. Sowohl die Mieten (bzw. Immobilienpreise) als auch die Preise im Supermarkt oder bei Freizeitaktivitäten liegen deutlich über denen in Deutschland. Zeitgleich ist eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung daran geknüpft, dass Du Deinen Lebensunterhalt eigenständig bestreiten kannst. Wenn Du als Selbstständiger in die Schweiz auswandern möchtest, solltest Du bereits über entsprechende Einkünfte verfügen und Bestandskunden haben.
Beachte:
- Rechnungen, die Du aus der Schweiz in ein anderes Land wie Deutschland stellst, unterliegen dem Reverse-Charge-Verfahren.
- Ausgenommen sind Reparaturen oder Montagen. Bei diesen Leistungen verbietet die Schweizer Finanzbehörde die Anwendung des Verfahrens.
- Innerhalb der Schweiz liegt der Normalsatz für die Mehrwertsteuer bei 7,7 %. Der (reduzierte) Sondersatz - z. B. für Nahrungsmittel und Zeitschriften - beträgt 2,5 %.
Firma gründen in der Schweiz
Zunächst ist die Wahl der Rechtsform entscheidend. Die Schweiz kennt folgende Rechtsformen für Unternehmen:
- Einzelunternehmen
- Kollektivgesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
Wir gehen davon aus, dass Du zunächst die Gründung einer Einzelfirma anstrebst. Hierfür musst Du nichts weiter tun, als ein entsprechendes Formular (beim Gewerbeamt oder online erhältlich) auszufüllen und samt der geforderten Unterlagen beim Gewerbeamt einzureichen. Wichtig: Ein Eintrag ins Handelsregister ist ab einem Einkommen von CHF 100.000,- pro Jahr obligatorisch (verpflichtend).
GmbH - auch hier winken Vorteile
Auch die Gründung einer anderen Rechtsform wie der GmbH in der Schweiz kann sich rechnen. Die Vorteile:
- durchschnittliche Gewinnsteuer von 14,7 %
- reguläre Mehrwertsteuer von 7,7 %
- Stammkapital von CHF 20’000,- bei GmbH
AHV-Anmeldung beachten
Selbstständige und Freiberufler in Deutschland sind nicht verpflichtend sozialversichert. In der Schweiz ist das anders: Jede dauerhaft in der Schweiz wohnhafte Person muss sich in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der obligatorischen Rentenversicherung der Schweiz und Teil der 1. Säule des Vorsorgesystems, versichern - auch Selbstständige. Zuständig ist die jeweilige Ausgleichskasse des Kantons. Diese wird prüfen, ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt.
Die Vorteile des Wegfalls einer Gewerbesteuer werden also mit der Pflicht zur staatlichen Altersvorsorge ein wenig aufgehoben. Allerdings ist das Geld ja nicht weg. Zudem hast Du die Möglichkeit, als Selbstständiger bis zu CHF 34’416,- pro Jahr in eine gebundene Vorsorgelösung (Säule 3a) einzuzahlen und vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Die Mitgliedschaft in einer Pensionskasse (2. Säule) ist für Selbstständige freiwillig, würde aber den Betrag, den Du in Säule 3a einzahlen darfst, minimieren.
Wie hoch sind die AHV-Beiträge für Selbstständige?
In der Summe liegen die Beiträge für die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung) und EO (Erwerbsersatzordnung) bei 5,371 % bis 10 % des jährlichen Erwerbseinkommens. Der Mindestbeitrag liegt bei CHF 503,- jährlich. Zur Berechnung der tatsächlichen Beiträge wird vom Erwerbseinkommen ein Zins des im Betrieb investierten Eigenkapitals abgezogen.
Krankenversicherung für Selbstständige abschliessen
Als Selbstständiger wirst Du in Deutschland wahrscheinlich bei einer privaten Kranken-/Pflegeversicherung versichert sein. Das Krankenkassensystem der Schweiz ähnelt dem System der privaten Versicherungen in Deutschland. Die Beiträge werden unabhängig vom Einkommen erhoben.
Wichtig: Es reicht nicht, bei einer Krankenkasse in Deutschland versichert zu sein. Mit einem dauerhaften Wohnsitz in der Schweiz musst Du Dich zwingend bei einer Schweizer Krankenkasse versichern. Wichtig ist auch, eine Unfallversicherung einzuschließen.
Keine Arbeitslosenversicherung: für den Notfall vorsorgen
Selbstständige sind in der Schweiz nicht gegen Arbeitslosigkeit (in der ALV, Arbeitslosenversicherung) versichert. Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) zahlt nur im Falle einer Invalidität, im Alter sowie im Todesfall. Sorge deshalb mit freiwilligen Taggeldversicherungen und anderen Lösungen vor, um im Notfall nicht vor einem finanziellen Desaster zu stehen.
Infos zu Steuern (für Selbstständige)
Die Einkommenssteuer in der Schweiz wird auf drei Ebenen erhoben. Eine Steuererklärung ist jährlich auszufüllen. Die Spitzensteuersätze werden erst ab sehr hohen Einkommen relevant:
- Bundessteuer: maximal 11,5 %
- Kantons- und Gemeindesteuer: 11,2 % bis 33,7 %
- Gesamtbelastung: bis zu 45,2 % zzgl. Sozialabgaben
Eine Gewerbesteuer wird bei Einzelfirmen wie erwähnt nicht erhoben. Kapitalgesellschaften und Genossenschaften zahlen Gewinnsteuer (14,7 % im Durchschnitt) auf Bundesebene sowie die Kapitalsteuer auf kantonaler Ebene (durchschnittlich 4,95 Promille). Die Vermögenssteuer wird durch Kantone und Gemeinden ab einem steuerbaren Vermögen von CHF 97'000 erhoben. Die Höhe beträgt zwischen 1,3 ‰ und 10,1 ‰.
Ablauf Auswanderung als Selbstständiger
- Wohnung in der Schweiz suchen
- Abmeldung Wohnsitz und Unternehmen in Deutschland
- Umzug in die Schweiz
- Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz beantragen
- Firma in der Schweiz anmelden
- Anmeldung bei der AHV im Wohnkanton
- Abschluss Krankenversicherung + weiterer notwendiger Versicherungen
- Steuern pünktlich zahlen