Die Schweiz ist für viele Deutsche ein ums Eck gelegenes Sehnsuchtsziel: Vergleichsweise niedrige Steuern, Krankenkassenbeiträge, die unabhängig vom Einkommen erhoben werden, extrem hohe Löhne und jede Menge Lebensqualität. Doch es gibt auch Fallstricke: So ist nicht nur die Aufenthaltsgenehmigung an gewisse Voraussetzungen gebunden - auch die Lebenshaltungskosten sind nicht mit denen in Deutschland vergleichbar. Und das trotz auch in der Bundesrepublik steigender Preise. Besonders viel zu beachten haben Familien und Alleinerziehende mit (schulpflichtigen) Kindern, da die Kinder für gewöhnlich nichts zum Haushaltseinkommen beitragen, sondern zunächst nur Kosten generieren. Außerdem ist der Platzbedarf bei einer Wohnung oder einem Haus erhöht, was zu mehr Mietkosten führt.
Kostenkalkulation als erster Schritt
Im ersten Schritt solltest Du die Kosten genau durchrechnen, um nicht nach kurzer Zeit enttäuscht die Rückreise nach Deutschland anzutreten. Hier ein paar finanzielle Eckdaten:
- Der durchschnittliche “Nettolohn” in der Schweiz liegt bei rund 4'500 Franken pro Monat. Hiervon geht in der Regel noch die Krankenkasse ab. Außerdem werden noch die bundes- und kantonalen Steuern fällig. Anders als in Deutschland werden nur die Sozialversicherungsbeiträge (ohne Krankenkasse und Steuern) vom Bruttolohn einbehalten.
- Eine dreiköpfige Familie, bestehend aus zwei Elternteilen und einem Kind, muss mit Kosten von 6’000 Franken und mehr pro Monat kalkulieren. Eine vierköpfige Familie generiert schnell Lebenshaltungskosten von 7’000 Franken und mehr monatlich. Etwas günstiger wird es natürlich, wenn das Kind (oder die Kinder) keine KiTa-Kosten (mehr) verursacht.
- Neue Anziehsachen, Ausgehen, Freizeitaktivitäten, Kosten für Hobbies, Leasingraten für Autos oder gar Luxus sind in diesen Kosten ebenso wenig inkludiert wie wichtige Zusatzversicherungen. Hier ist der in der Infobox (siehe unten) genannte Betrag pro Kind bzw. pro Erwachsenem realistischer.
- Im Idealfall beträgt das Haushaltseinkommen für eine (vierköpfige) Familie 10’000 Franken monatlich oder mehr, um sich nicht nur das Nötigste, sondern auch eine gute Absicherung und einen gewissen Lebensstandard leisten zu können.
Was "kostet" ein Kind und was ein Erwachsener pro Monat in der Schweiz?
Laut Berechnungen des Jugendamts Zürich belaufen sich die monatlichen Ausgaben für ein Einzelkind je nach Alter auf CHF 1’300 bis CHF 1’800. Auf das Jahr gerechnet ergibt sich hierdurch ein Durchschnittsbetrag von CHF 18'500.
Der monatliche Betrag, den Singles und Ein-Personen-Haushalte in der Schweiz aufwenden, beläuft sich auf durchschnittlich 5.659 CHF.
Einzelkosten im Überblick
Krankenkasse für Erwachsene / Monat | ca. 300 Franken |
Krankenkasse für Kinder / Monat | ca. 30 - 100 Franken |
KiTa Platz / Kind pro Tag | ca. 130 Franken |
Miete (4 Zimmer Wohnung, gute Lage) / Monat | ca. 2’500 Franken |
Lebensmittel pro Person / Monat | ca. 350 Franken / Person |
Weiterführende Infos:
> Lebensmittelpreise Schweiz (Supermarkt)
> Immobilien- / Mietpreise Schweiz
> Kosten für Ausgehen / Freizeit
Krankenkasse: Familienversicherung nicht möglich
In der Schweiz herrscht das Prinzip der Pro-Kopf-Versicherung. Das bedeutet, dass jede Person, unabhängig vom Alter, individuell krankenversichert werden muss. Die Kosten werden nicht vom Arbeitgeber übernommen, sondern müssen extra bezahlt werden. Glücklicherweise werden die Beiträge (genannt: Prämien) unabhängig vom Einkommen erhoben - ähnlich der privaten Krankenversicherung in Deutschland.
Wichtig: Die Schweizer Grundversicherung übernimmt nur wirklich notwendige Kosten. Kosten für Brillen, Zahnspangen etc. sind in der Regel nicht abgedeckt. Gleiches gilt für Füllungen und Co. beim Zahnarzt. Wer sich vollumfänglich absichern möchte, sollte deshalb über eine Zusatzversicherung nachdenken.
Weiterführende Infos:
> Online (kostenlos) die günstigste Krankenkasse finden
> Zusatzversicherung: Infos + Vergleich
Was passiert mit schulpflichtigen Kindern?
Genau wie in Deutschland herrscht auch in der Schweiz eine Schulpflicht - besser gesagt: Bildungspflicht. Hier gibt es von Kanton zu Kanton große Unterschiede.
Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz auch eine Kindergartenpflicht. Den Kindergarten muss man allerdings nicht bezahlen (anders als die KiTa). Die Zeit im Kindergarten - meist beginnend mit dem 4. Lebensjahr - zählt bereits zur Primarstufe (Kindergarten und Grundschule). Nach zwei Jahren im Kindergarten kommen die Kinder mit etwa 6 Jahren in die Grundschule - ähnlich wie in Deutschland also.
Die Abschlüsse sind mehr oder weniger identisch und werden für gewöhnlich gegenseitig anerkannt.
Vor Auswanderung den Kontakt zu beiden Schulen suchen
Wer in Deutschland seine Kinder unerlaubt der Schule fernhält, kann sich strafbar machen. Es ist demnach absolut notwendig, dass Du Kontakt mit der jetzigen Schule aufnimmst und diese über das Vorhaben "Auswanderung in die Schweiz" aufklärst. Im Idealfall besteht außerdem schon Kontakt zu einer Schule in der Schweiz.
Weiterführende Infos:
> Schulsystem Schweiz
> Ausbildung in der Schweiz
> Studium in der Schweiz
Aufenthaltsgenehmigung für Kinder und Ehepartne
Staatsangehörige der EU-/EFTA-Staaten, die in der Schweiz eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt bekommen haben, dürfen ihre Ehepartner (altersunabhängig) und Kinder unter 21 Jahren nachziehen. Das gilt im Übrigen auch für vorehelich geborene Kinder und Stiefkinder. Wenn der Lebensunterhalt garantiert werden kann, können auch Kinder über 21 Jahren sowie Eltern oder Großeltern nachgezogen werden. Für den Familiennachzug ist kein Zusammenwohnen erforderlich, und es gibt keine beschränkenden Fristen.