Was in Deutschland und in der Schweiz zu klären ist
Ein Umzug in die Schweiz sollte gut vorbereitet werden. Viele vermeintliche Schwierigkeiten lassen sich dadurch von vornherein vermeiden. Mit unserer "Auswandern Schweiz Checkliste" geben wir Dir einen Leitfaden für Dein Vorhaben an die Hand, den Du mehr oder weniger Schritt für Schritt abarbeiten kannst.
1. Sämtliche Papiere zusammensuchen
Ausweis, Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Impfpass und Co: Suche alle wichtigen Dokumente zusammen, die Du für Deinen Umzug in die Schweiz benötigen könntest. Dazu zählt außerdem eine Aufstellung Deiner Vermögenswerte bzw. ein gültiger Arbeitsvertrag. Denn nur, wenn Du ausreichend finanzielle Mittel hast, um Deinen Lebensunterhalt zu sichern, wird man Dir eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen.
Wichtige Dokumente auf einen Blick:
- Ausweis
- Reisepass
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Impfpass
- Vermögensnachweise
2. Arbeitsvertrag unterschreiben
Sofern noch nicht geschehen bzw. wenn Du nicht selbstständig bist oder als Privatier über ausreichend Vermögenswerte verfügst, solltest Du Dich um einen Arbeitsvertrag bei einem Schweizer Unternehmen bemühen.
Jobs findest Du im Internet nicht nur den bekannten Jobbörsen wie jobs.ch oder jobscout24.ch, sondern auch bei unserer Partner-Personalvermittlung suisse-personal.ch. Und das Beste: Du kannst Dich auch initiativ bewerben bzw. weiter vermitteln lassen, wenn die Bewerbung auf eine konkrete Stelle abgelehnt wurde. Klingt gut? Dann schau' Dir am besten direkt die aktuellen Stellenangebote an oder erfahre mehr über das Angebot:
Selbstständig?
Als Selbstständige/r wird es darauf ankommen, wo Du Deinen Unternehmenssitz haben möchtest. Prinzipiell spricht nichts dagegen, ein Unternehmen in Deutschland zu führen und den privaten Wohnsitz in die Schweiz zu verlagern. Du kannst also auch so eine Tätigkeit nachweisen.
Möchtest Du jedoch vom Standort Schweiz profitieren und Dein Unternehmen in der Schweiz anmelden, benötigst Du eine Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis. Letztere ist an erstere gekoppelt.
Noch in Ausbildung oder im Studium?
Selbstverständlich kannst Du auch zum Studieren oder für eine betriebliche Ausbildung in die Schweiz ziehen. In beiden Fällen erhältst Du eine Aufenthaltsgenehmigung für die Dauer der Ausbildung oder aber für je ein Jahr (jährliche Verlängerung bis zum Studien-/Ausbildungsende).
3. Aufenthaltsbewilligung beantragen
Nun kannst Du Dich um eine Aufenthaltsbewilligung / ein Visum bemühen. Der Aufenthaltsstatus ist abhängig davon, ob Du bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast bzw. ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung hast oder noch auf Jobsuche bist.
Unterschieden wird zwischen folgenden Aufenthaltsgehmigungen:
- Ausweis L: Kurzaufenthaltsbewilligung
- Ausweis B: Aufenthaltsbewilligung
- Ausweis C: Niederlassungsbewilligung
- Ausweis Ci: Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit
- Ausweis G: Grenzgängerbewilligung
Welche Bewilligung für Dich infrage kommt, erfährst Du auf unserer Übersicht zu den verschiedenen Aufenthaltsgenehmigungen.
4. Wohnung suchen
Suche Dir spätestens jetzt eine Wohnung. Hast Du eventuell die Möglichkeit, in einer Personalwohnung unterzukommen? Im besten Fall kann Dich Dein Arbeitgeber unterstützen. Auch viele Personalvermittlungen bieten entsprechende Lösungen an. Die Vermieter werden folgende Unterlagen von Dir verlangen:
- Nachweis einer Erwerbstätigkeit oder ausreichender finanzieller Mittel
- offizielle Aufenthaltsbewilligung
- Personalausweis
- SCHUFA-Auskunft
> Immobilien- / Mietpreise in der Schweiz
Tipp: Gerne sind wir bei der Immobiliensuche behilflich und führen die Besichtigung in Deinem Auftrag durch. Über Video-Call / FaceTime / WhatsApp kannst Du trotzdem live dabei sein, ohne extra in die Schweiz reisen zu müssen. Vor allem, wenn Du verschiedene Objekte an verschiedenen Tagen besichtigen willst, ist unser Service Gold wert.
> Immobilienservice für Zuzügler - Objektsuche und / oder Remote-Besichtigung
5. Abmeldung in Deutschland (Einwohnermeldeamt)
Melde Dich vor Deinem Umzug in die Schweiz beim Einwohnermeldeamt Deiner Stadt / Gemeinde ab. Du musst nicht zwingend eine Folgeadresse angeben, solltest dies aber tun, um der Behörde etwaigen, noch ausstehenden Schriftverkehr zu erleichtern. Wichtig: Denke unbedingt an die Abmeldebescheinigung.
6. Umzug aus Deutschland in die Schweiz
Nun kommt noch einiges auf Dich zu: Sobald Du den Mietvertrag für eine Wohnung in der Schweiz unterschrieben hast, kannst Du die Wohnung in Deutschland kündigen, sofern Du diese nicht anderweitig nutzen oder (unter)vermieten möchtest.
Einreise: Fallen Zollgebühren an?
Wenn Du dauerhaft in die Schweiz umziehst und dies auch nachweisen kannst, darfst Du den größten Teil Deines Hab und Guts in die Schweiz einführen, ohne dass dafür Zollgebühren anfallen.
Das gilt allerdings nur für Besitztümer, die länger als 6 Monate von Dir genutzt wurden. Neue Gegenstände müssen entsprechend beim Zoll angegeben werden.
Tipp: Beachte unbedingt die Vignettenpflicht, falls Du mit dem Auto in die Schweiz einreist.
7. Abschluss einer Krankenversicherung
Nach Ankunft in der Schweiz hast Du drei Monate Zeit, eine Schweizer Krankenversicherung abzuschließen. Deine Krankenversicherung in Deutschland reicht nicht aus. Alle in der Schweiz wohnhaften Personen müssen sich obligatorisch (verpflichtend) bei einer Schweizer Versicherungsgesellschaft versichern.
Die deutsche Krankenkasse darfst Du kündigen, sobald Du in der Schweiz einen Vertrag unterschrieben hast. Prinzipiell kannst Du das auch schon von Deutschland aus, also zu einem früheren Zeitpunkt, erledigen.
Service-Tipp: Gerne unterstützen wir Dich beim Wechsel der Krankenversicherung. Unsere Berater:innen vergleichen gemeinsam mit Dir die Prämien (Beiträge) der verschiedenen Versicherungen und klären Dich über sämtliche Sparmöglichkeiten sowie Zusatzversicherungen auf. Beachte, dass die Leistungen der Pflichtversicherung (Grundversicherung) in keinster Weise mit denen in Deutschland vergleichbar sind.
8. Auto ummelden
Melde Dein Auto am besten so schnell wie möglich um. Zuständig dafür ist das Straßenverkehrsamt Deines Wohnkantons. Du benötigst folgende Dokumente:
- Aufenthaltsbewilligung
- Personalausweis
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- Versicherungsnachweis (Schweizer KfZ-Versicherung)
- Nachweis der letzten HU / TÜV-Bericht
- EWG Übereinstimmungsbescheinigung (COC Dokument)
- ggfs. Zollunterlagen
9. Führerschein umschreiben lassen
Ganz wichtig: Der deutsche Führerschein berechtigt zwar zum Führen eines Kraftfahrzeuges in der Schweiz, ist aber nur 12 Monate nach Einreise gültig. Daher solltest Du den Führerschein schnellstmöglich auf eine Schweizer Fahrerlaubnis umschreiben lassen. Zuständig ist das Straßenverkehrsamt für den jeweiligen Kanton.
10. Bankkonto eröffnen
Du kannst zwar zunächst Dein deutsches Bankkonto weiter nutzen (sofern Du bei der Bank Deine neue Adresse im Ausland angegeben hast). Langfristig macht aber ein Bankkonto bei einer Schweizer Bank (z. B. UBS, Credit Suisse, Postfinance oder Raiffeisen Gruppe) mehr Sinn. Zwingend notwendig ist dies aber nicht.
Die wichtigsten Banken im Überblick:
- Migros Bank
- Berner Kantonalbank
- UBS
- Credit Suisse
- Postfinance
- Raiffeisen
- Graubündner Kantonalbank
- Basler Kantonalbank
11. Mobilfunkvertrag und Internetvertrag abschließen
Den deutschen Mobilfunkvertrag kannst Du bei einem Umzug in die Schweiz unter Berufung auf das Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die drei großen Netzbetreiber in der Schweiz sind Swisscom, Sunrise und Salt. Die Verträge (Mobilfunk, Internet und TV) kannst Du online oder in einer Filiale abschließen.
Weitere Anbieter:
- Green.ch
- M-Budget Mobile
- Wingo
- Quickline
- VTX
- UPC
12. Altersvorsorge klären
Dein bisher erlangter Rentenanspruch in Deutschland bleibt grundsätzlich bestehen. Ab sofort musst Du Dich aber um die Altersvorsorge in der Schweiz bemühen. Diese gliedert in sich in drei Säulen:
- die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung (Säule 1)
- die Pensionskasse / berufliche Vorsorge (Säule 2)
- die private (gebundene / ungebundene) Altersvorsorge (Säule 3a / 3b)
Verpflichtend ist nur die 1. Säule - für Angestellte auch die 2. Säule, sofern das Gehalt über dem BVG-Mindestlohn liegt. Selbstständige können sich freiwillig in einer Pensionskasse versichern.
13. Steuern zahlen
Auch in der Schweiz musst Du Steuern zahlen. Wie diese beglichen werden, hängt von der Art Deiner Aufenthaltsgenehmigung ab. Zu Beginn wirst Du diese monatlich direkt anteilig über den Lohn bezahlen. Ab Aufenthaltsbewilligung C sind die Steuern jährlich zu begleichen - und zwar eigenständig. Anders als in Deutschland wird die Steuer nicht vom Lohn einbehalten und an die Finanzbehörde abgeführt.
Die Höhe der Steuern hängt im Übrigen stark von Deinem Wohnkanton ab. Aufgrund der ausgeprägten Autonomie der Kantone variiert die Gesamtbelastung, welche sich aus den vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden erhobenen Steuern zusammensetzt.
Wichtig: Sehr wahrscheinlich wirst Du die ersten Jahre in der Schweiz Quellensteuer zahlen müssen. Diese entfällt erst, wenn Du eine Niederlassungsbewilligung C erhältst (frühestens nach fünf Jahren).
FAQ - Antworten auf häufige Fragen
Du willst schnell eine Antwort auf eine konkrete Frage zum Thema "Auswandern in die Schweiz" und Dich nicht tiefgehend auf unseren Unterseiten informieren? Vielleicht findest Du die passende Antwort bereits in unseren FAQs.
