Was in Deutschland und in der Schweiz zu klären ist
Ein Umzug in die Schweiz sollte gut vorbereitet werden. Viele vermeintliche Schwierigkeiten lassen sich dadurch von vornherein vermeiden. Mit unserer "Auswandern Schweiz Checkliste" geben wir Dir einen Leitfaden für Dein Vorhaben an die Hand, den Du mehr oder weniger Schritt für Schritt abarbeiten kannst.
1. Sämtliche Papiere zusammensuchen
Ausweis, Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Impfpass und Co: Suche alle wichtigen Dokumente zusammen, die Du für Deinen Umzug in die Schweiz benötigen könntest. Dazu zählt außerdem eine Aufstellung Deiner Vermögenswerte bzw. ein gültiger Arbeitsvertrag. Denn nur, wenn Du ausreichend finanzielle Mittel hast, um Deinen Lebensunterhalt zu sichern, wird man Dir eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen.
Wichtige Dokumente auf einen Blick:
- Ausweis
- Reisepass
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Impfpass
- Vermögensnachweise
2. Arbeitsvertrag unterschreiben
Sofern noch nicht geschehen bzw. wenn Du nicht selbstständig bist oder als Privatier über ausreichend Vermögenswerte verfügst, solltest Du Dich um einen Arbeitsvertrag bei einem Schweizer Unternehmen bemühen. Jobs findest Du im Internet auf den bekannten Jobbörsen wie jobs.ch oder jobscout24.ch.
Selbstständig?
Als Selbstständige/r wird es darauf ankommen, wo Du Deinen Unternehmenssitz haben möchtest. Prinzipiell spricht nichts dagegen, ein Unternehmen in Deutschland zu führen und den privaten Wohnsitz in die Schweiz zu verlagern. Du kannst also auch so eine Tätigkeit nachweisen.
Möchtest Du jedoch vom Standort Schweiz profitieren und Dein Unternehmen in der Schweiz anmelden, benötigst Du eine Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis. Letztere ist an erstere gekoppelt.
Noch in Ausbildung oder im Studium?
Selbstverständlich kannst Du auch zum Studieren oder für eine betriebliche Ausbildung in die Schweiz ziehen. In beiden Fällen erhältst Du eine Aufenthaltsgenehmigung für die Dauer der Ausbildung oder aber für je ein Jahr (jährliche Verlängerung bis zum Studien-/Ausbildungsende).
3. Aufenthaltsbewilligung beantragen
Nun kannst Du Dich um eine Aufenthaltsbewilligung / ein Visum bemühen. Der Aufenthaltsstatus ist abhängig davon, ob Du bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast bzw. ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung hast oder noch auf Jobsuche bist.
Unterschieden wird zwischen folgenden Aufenthaltsgehmigungen:
- Ausweis L: Kurzaufenthaltsbewilligung
- Ausweis B: Aufenthaltsbewilligung
- Ausweis C: Niederlassungsbewilligung
- Ausweis Ci: Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit
- Ausweis G: Grenzgängerbewilligung
Welche Bewilligung für Dich infrage kommt, erfährst Du auf unserer Übersicht zu den verschiedenen Aufenthaltsgenehmigungen.
4. Wohnung suchen
Suche Dir spätestens jetzt eine Wohnung. Hast Du eventuell die Möglichkeit, in einer Personalwohnung unterzukommen? Im besten Fall kann Dich Dein Arbeitgeber unterstützen. Auch viele Personalvermittlungen bieten entsprechende Lösungen an. Die Vermieter werden folgende Unterlagen von Dir verlangen:
- Nachweis einer Erwerbstätigkeit oder ausreichender finanzieller Mittel
- offizielle Aufenthaltsbewilligung
- Personalausweis
- SCHUFA-Auskunft
5. Abmeldung in Deutschland (Einwohnermeldeamt)
Melde Dich vor Deinem Umzug in die Schweiz beim Einwohnermeldeamt Deiner Stadt / Gemeinde ab. Du musst nicht zwingend eine Folgeadresse angeben, solltest dies aber tun, um der Behörde etwaigen, noch ausstehenden Schriftverkehr zu erleichtern. Wichtig: Denke unbedingt an die Abmeldebescheinigung.
6. Umzug aus Deutschland in die Schweiz
Nun kommt noch einiges auf Dich zu: Sobald Du den Mietvertrag für eine Wohnung in der Schweiz unterschrieben hast, kannst Du die Wohnung in Deutschland kündigen, sofern Du diese nicht anderweitig nutzen oder (unter)vermieten möchtest.
Einreise: Fallen Zollgebühren an?
Wenn Du dauerhaft in die Schweiz umziehst und dies auch nachweisen kannst, darfst Du den größten Teil Deines Hab und Guts in die Schweiz einführen, ohne dass dafür Zollgebühren anfallen.
Das gilt allerdings nur für Besitztümer, die länger als 6 Monate von Dir genutzt wurden. Neue Gegenstände müssen entsprechend beim Zoll angegeben werden.
Tipp: Beachte unbedingt die Vignettenpflicht, falls Du mit dem Auto in die Schweiz einreist.
7. Abschluss einer Krankenversicherung
Nach Ankunft in der Schweiz hast Du drei Monate Zeit, eine Schweizer Krankenversicherung abzuschließen. Deine Krankenversicherung in Deutschland reicht nicht aus. Alle in der Schweiz wohnhaften Personen müssen sich obligatorisch (verpflichtend) bei einer Schweizer Versicherungsgesellschaft versichern.
Die deutsche Krankenkasse darfst Du kündigen, sobald Du in der Schweiz einen Vertrag unterschrieben hast. Prinzipiell kannst Du das auch schon von Deutschland aus, also zu einem früheren Zeitpunkt, erledigen.
Service-Tipp: Gerne unterstützen wir Dich beim Wechsel der Krankenversicherung. Unsere Berater:innen vergleichen gemeinsam mit Dir die Prämien (Beiträge) der verschiedenen Versicherungen und klären Dich über sämtliche Sparmöglichkeiten sowie Zusatzversicherungen auf. Beachte, dass die Leistungen der Pflichtversicherung (Grundversicherung) in keinster Weise mit denen in Deutschland vergleichbar sind.
8. Auto ummelden
Melde Dein Auto am besten so schnell wie möglich um. Zuständig dafür ist das Straßenverkehrsamt Deines Wohnkantons. Du benötigst folgende Dokumente:
- Aufenthaltsbewilligung
- Personalausweis
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- Versicherungsnachweis (Schweizer KfZ-Versicherung)
- Nachweis der letzten HU / TÜV-Bericht
- EWG Übereinstimmungsbescheinigung (COC Dokument)
- ggfs. Zollunterlagen
9. Führerschein umschreiben lassen
Ganz wichtig: Der deutsche Führerschein berechtigt zwar zum Führen eines Kraftfahrzeuges in der Schweiz, ist aber nur 12 Monate nach Einreise gültig. Daher solltest Du den Führerschein schnellstmöglich auf eine Schweizer Fahrerlaubnis umschreiben lassen. Zuständig ist das Straßenverkehrsamt für den jeweiligen Kanton.
10. Bankkonto eröffnen
Du kannst zwar zunächst Dein deutsches Bankkonto weiter nutzen (sofern Du bei der Bank Deine neue Adresse im Ausland angegeben hast). Langfristig macht aber ein Bankkonto bei einer Schweizer Bank (z. B. UBS, Credit Suisse, Postfinance oder Raiffeisen Gruppe) mehr Sinn. Zwingend notwendig ist dies aber nicht.
Die wichtigsten Banken im Überblick:
- Migros Bank
- Berner Kantonalbank
- UBS
- Credit Suisse
- Postfinance
- Raiffeisen
- Graubündner Kantonalbank
- Basler Kantonalbank
11. Mobilfunkvertrag und Internetvertrag abschließen
Den deutschen Mobilfunkvertrag kannst Du bei einem Umzug in die Schweiz unter Berufung auf das Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die drei großen Netzbetreiber in der Schweiz sind Swisscom, Sunrise und Salt. Die Verträge (Mobilfunk und Internet) kannst Du online oder in einer Filiale abschließen.
Weitere Anbieter:
- Green.ch
- M-Budget Mobile
- Wingo
- Quickline
- VTX
- UPC
12. Altersvorsorge klären
Dein bisher erlangter Rentenanspruch in Deutschland bleibt grundsätzlich bestehen. Ab sofort musst Du Dich aber um die Altersvorsorge in der Schweiz bemühen. Diese gliedert in sich in drei Säulen:
- die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung (Säule 1)
- die Pensionskasse / berufliche Vorsorge (Säule 2)
- die private (gebundene / ungebundene) Altersvorsorge (Säule 3a / 3b)
Verpflichtend ist nur die 1. Säule - für Angestellte auch die 2. Säule, sofern das Gehalt über dem BVG-Mindestlohn liegt. Selbstständige können sich freiwillig in einer Pensionskasse versichern.
13. Steuern zahlen
Auch in der Schweiz musst Du Steuern zahlen. Wie diese beglichen werden, hängt von der Art Deiner Aufenthaltsgenehmigung ab. Zu Beginn wirst Du diese monatlich direkt anteilig über den Lohn bezahlen. Ab Aufenthaltsbewilligung C sind die Steuern jährlich zu begleichen - und zwar eigenständig. Anders als in Deutschland wird die Steuer nicht vom Lohn einbehalten und an die Finanzbehörde abgeführt.
Die Höhe der Steuern hängt im Übrigen stark von Deinem Wohnkanton ab. Aufgrund der ausgeprägten Autonomie der Kantone variiert die Gesamtbelastung, welche sich aus den vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden erhobenen Steuern zusammensetzt.
Wichtig: Sehr wahrscheinlich wirst Du die ersten Jahre in der Schweiz Quellensteuer zahlen müssen. Diese entfällt erst, wenn Du eine Niederlassungsbewilligung C erhältst (frühestens nach fünf Jahren).
FAQ - Antworten auf häufige Fragen
Du willst schnell eine Antwort auf eine konkrete Frage zum Thema "Auswandern in die Schweiz" und Dich nicht tiefgehend auf unseren Unterseiten informieren? Vielleicht findest Du die passende Antwort bereits in unseren FAQs.
Die Schweiz eignet sich insbesondere für Personen, die:
- im Maschinenbau
- der chemischen Industrie oder
- dem Dienstleistungssektor arbeiten.
Vor allem im Bereich Pflege werden händeringend Arbeitskräfte gesucht. Auch Lehrer können schnell eine Anstellung erhalten. Gleiches gilt für Arbeitnehmer in der Hotellerie / Gastronomie.
Für alle, die noch keinen (dauerhaften) Job in der Schweiz haben, gibt es die Möglichkeit, die temporäre Kurzaufenthaltsgenehmigung L zu erhalten. Alle weiteren Aufenthaltsgenehmigungen sind an einen (un)befristeten Arbeitsvertrag und / oder ausreichende finanzielle Mittel geknüpft.
> Mehr Infos erhältst Du hier.
Der monatliche Median-Bruttolohn liegt im privatwirtschaftlichen Bereich bei CHF 6’361 - im öffentlichen Sektor bei rund CHF 8’012. Allerdings ist auch das Leben in der Schweiz deutlich teurer: Das betrifft Immobilienpreise (Kauf / Miete) ebenso wie Preise im Supermarkt oder in der Freizeit beim Ausgehen.
Nein, alle in der Schweiz wohnhaften Personen müssen eine obligatorische Grundversicherung bei einer Schweizer Krankenkasse (Pflichtversicherung) nachweisen.
Die Waren in der Schweiz sind durchschnittlich 54 % teurer als in der Bundesrepublik Deutschland. Dem steht das deutlich höhere Einkommen entgegen: Schweizer BürgerInnen verdienen etwa 77 % mehr als BürgerInnen in Deutschland - und das im gleichen Beruf. Als Angestellter wirst Du also in der Schweiz durchaus zurecht kommen. Wenn Du ohne Job in die Schweiz auswanderst, solltest Du über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um diese Mehrkosten decken zu können - z. B. als Rentner oder Privatier. 50.000 Schweizer Franken Jahreseinkommen gilt dann in der Regel als Grundvoraussetzung.
Vor allem die deutschsprachigen Kantone sind auf den ersten Blick für deutsche Auswanderer geeignet:
- Aargau
- Bern
- Freiburg
- Glarus
- Graubünden
- Luzern
- Schaffhausen
- Schwyz
Neben der Sprache sollte aber auch das Jobangebot im jeweiligen Kanton eine Rolle spielen.
Das Verstehen der Sprache ist wichtiger als diese selber sprechen zu können. Ein Nachteil ist es aber nicht, wenn Du Schwyzerdütsch (Schweizerdeutsch) sprichst.
Die Schweiz hat vier Amtssprachen:
- Deutsch
- Französisch
- Bündnerromanisch
- Italienisch
In manchen Kantonen wie dem Tessin (Italienisch) wirst Du nur mit einer dieser Fremdsprachen weiter kommen. Dennoch: Auch in den fremdsprachigen Kantonen lernen die Menschen in der Schule Deutsch.
Es kommt drauf an. Die Schweiz gilt gemeinhin als Steuerparadies. Faktisch ist es jedoch so, dass sich die Gesamtbelastung an Steuern und Abgaben ähnlich hoch sein kann wie in Deutschland. "Schuld" daran sind die Autonomität der einzelnen Kantone und Gemeinden sowie die Pflichtabgaben an die Alters- und Hinterlassenenvorsorge (Säule 1 der Altersvorsorge). Wahr ist aber auch, dass die Spitzensteuersätze erst ab sehr hohen Einkommen fällig werden und Schweizer Bürgerinnen und Bürger am Ende mehr Netto in der Tasche haben als ihre Nachbarn in der Schweiz.
Ja, die deutsche Rente wird auch in die Schweiz ausgezahlt. Der vor der Auswanderung erlangte Rentenanspruch bleibt bestehen. Ab dem Zeitpunkt der Auswanderung musst Du Dich jedoch um die Altersvorsorge in der Schweiz kümmern.
Die Gesamtbelastung ist im Kanton Zug am niedrigsten. Der maximale Spitzensteuersatz liegt hier bei 23,1 %.
Der durchschnittliche Spitzen-Steuersatz in der Schweiz beträgt 33,53 % (Quelle: KPMG). Neben den Bundessteuern sind auch kantonale sowie Gemeindesteuern zu entrichten.
In der Schweiz gibt es keine Schulpflicht, sondern eine Bildungspflicht. Ob das "Homeschooling" bewilligt wird, hängt vom jeweiligen Kanton ab. Die Auflagen sind mitunter recht streng. Der jeweilige kantonale Lehrplan muss in jedem Fall eingehalten werden.
Zunächst einmal gilt: Der Rentenanspruch, den Du eventuell bereits in Deutschland erlangt hast, bleibt auch nach der Auswanderung in die Schweiz bestehen. Ab jetzt bist Du hingegen verpflichtend in der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) als Teil der 1. Säule des Schweizer Vorsorgesystems versichert. Hier erhältst Du Leistungen im Alter, bei Invalidität. Im Todesfall erhalten Angehörige eine Rente. Ähnliche Leistungen bietet die Pensionskasse. Diese (2. Säule) ist für Arbeitnehmende ab einem BVG-Mindestlohn von CHF 21'510 verpflichtend. Selbstständige können sich freiwillig in die Pensionskasse einkaufen. Weil das Leben in der Schweiz sehr teuer ist und ei Rente aus den ersten beiden Säulen meist nicht reicht, lohnt sich es, eine private Form der Altersvorsorge im Rahmen der 3. Säule abzuschließen.
Mehr Infos:
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> Vorsorgerechner: Rentenanspruch berechnen
Ja und nein. Mit einer deutschen Fahrerlaubnis darfst Du in der Schweiz fahren, musst diesen aber innerhalb von 12 Monaten auf eine Schweizer Fahrerlaubnis umschreiben lassen. Ansonsten kann man eine Nachprüfung von Dir verlangen.