Die Nachricht verbreitete sich wie ein Lauffeuer im Internet: Eine Änderung des Lastenausgleichsgesetzes am 12.12.2019, also kurz vor Beginn der Corona-Krise, soll am 01.01.2024 in Kraft treten und zu massiven Enteignungsprozessen führen. Diese sollen, so die Stimmen, notwendig sein, um die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise, aber auch der Aufnahme unzähliger Geflüchteter, anderweitiger Auswirkungen des Ukraine-Kriegs (und anderer Krisenherde) sowie der Inflation und weltweiten Rezession abzufedern. Doch stimmt das alles und wenn ja: Wie kann ich mein Vermögen schützen - ist die Auswanderung (z. B. in die Schweiz) eine Möglichkeit?
Fakt: Änderung des Gesetzestextes
Das Lastenausgleichsgesetz existiert bereits seit 1952. 1982 schrieb Dr. Horst Waffenschmidt, damals parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, zum 35. jährigen Bestehen:
“Am 14. August 1952 wurde das Lastenausgleichsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet, am 1. September des gleichen Jahres trat das Gesetz in Kraft. Das Lastenausgleichsgesetz bildet das Kernstück eines umfangreichen Gesetzgebungswerkes, für das es in der bisherigen Wirtschafts- und Sozialgeschichte kein Beispiel gibt. Es hatte und hat die Aufgabe, die schrecklichen und unermesslichen Verluste, die Millionen von Deutschen durch Vertreibung, Flucht und Bombenschäden erlitten hatten, abzumildern, der Entwurzelung eines grossen Teiles der deutschen Bevölkerung entgegenzuwirken, diesen Menschen neue Existenzgrundlagen zu bieten und damit ihre soziale und wirtschaftliche Eingliederung in das Leben der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen.”
Die Änderungen im Detail
Ebenso Fakt wie die Existenz des Lastenausgleichsgesetzes ist dessen Anpassung im Jahre 2019. Im Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts steht dazu Folgendes:
Begriff “Soziale Entschädigung” als sorgt für Zündstoff
“Soziale Entschädigung” lässt naturgemäß mehr Spielraum als “Kriegsopferfürsorge”. Und genau hier werden viele Deutsche mit Eigentum hellhörig.
Auch Erinnerungen an Aussagen der damaligen Kanzlerin Angela Merkel, welche die “Coronakrise als größte Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg” beschrieb, werden beim Gedanken an das Lastenausgleichsgesetz, das aufgrund der Folgen des Zweiten Weltkriegs verabschiedet wurde, wach. Ebenso präsent sind die aktuellen Auswirkungen aller anderen globalen Krisen.
Betroffen sein könnten diesmal aber nicht primär Immobilien, sondern das gesamte Vermögen, bestehend aus:
- Gold,
- Stiftungen,
- Firmenbeteiligungen,
- Kryptowährungen und so weiter.
Szenario: Zwangshypothek auf Immobilien
Wir möchten betonen: Es gibt keine konkreten Anhaltspunkte, dass das nachweislich noch bestehende und ebenso nachweislich im Wortlaut und damit Spielraum angepasste Lastenausgleichsgesetz ab 2024 (wieder) Anwendung findet.
Prof. Niko Härting, Rechtsanwalt beim Deutschen Anwaltverein, sagte dem MDR im Jahr 2022 dazu: “Je größer und unübersichtlicher diese ganzen Regelungen werden, umso mehr Raum bleibt natürlich auch, dass da die wildesten Gerüchte entstehen.”
Doch rein theoretisch ist es durchaus möglich, so lesen wir den Sachverhalt jedenfalls, dass der Staat Vermögenswerte wie damals mit einem Lastenausgleich von 50 % belegt.
Beispiel
Am Beispiel einer Immobilie wird schnell deutlich, welche immensen wirtschaftlichen Folgen dies für Eigenheimbesitzer haben könnte:
Eine Immobilie mit einem aktuellen Wert von 300.000 Euro, würde entsprechend mit einem Lastenausgleich von 150.000 Euro belegt (Zwangshypothek). Dieser könnte in Raten (z. B. wie damals auf 30 Jahre) in einen Ausgleichsfonds eingezahlt werden.
Wichtig: Die Belastung durch den Lastenausgleich käme freilich auf die bestehende Belastung einer Restschuld gegenüber der Bank (Darlehen, Hypothek) oben drauf. Kosten, die für Otto Normalbürger kaum stemmbar sein dürften - erst Recht nicht, wenn die möglicherweise geerbten Immobilien noch deutlich höher im Wert liegen und die “Zwangshypothek” dadurch noch höher ausfällt.
Hausverkauf als Lösung?
Der Verkauf der Immobilie, wenn es zu spät ist, dürfte keine Lösung sein. Denn durch eine “Zwangshypothek” im Zuge des Lastenausgleichsgesetzes würden die Immobilien schnell massiv an Wert verlieren. Es würden sich schlichtweg viel weniger Menschen für das Haus oder die Wohnung interessieren.
Besser wäre, das Haus zu verkaufen, solange die Immobilienpreise noch hoch sind und sich ein Käufer findet, der nicht an das drohende Szenario glaubt.
Was tun mit dem Geld?
Das Geld aus dem Verkauf der Immobilie sollte man, genau wie andere Vermögenswerte, sofern man das Szenario erwartet, in Sicherheit bringen. Hierfür eignet sich ein Land wie die Schweiz, da hier:
- kein Lastenausgleichsgesetz droht
- eine extrem geringe Vermögensteuer erhoben wird
- zwischen 1,3 ‰ bis 10,1 ‰ auf Vermögen ab 1 Millionen Franken
- sehr hohe Verdienstmöglichkeiten in allen Berufsfeldern bestehen
- die Einkommensteuerlast trotz hoher Gehälter niedrig ist
- keine EU-Mitgliedschaft besteht
- nach wie vor die “Neutralität” groß geschrieben wird
- Deutsch als Amtssprache die Eingliederung erleichtert
Vermögen im Ausland ebenfalls betroffen
Relevant für den Lastenausgleich 2024 wäre wahrscheinlich nicht der Ort des Vermögens (also z. B. eine Ferienwohnung in Spanien oder eine Firmenbeteiligung in Großbritannien), sondern der Wohnsitz. Hier spricht man vom Prinzip des Welteinkommens. Durch den Umzug in ein Land, das vom Lastenausgleich nicht betroffen ist, wäre man auf der sicheren Seite. Allerdings nur, so die Lesart zahlreicher Meinungen, wenn man kein Vermögen in der Bundesrepublik Deutschland besitzt.
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