Ein plötzlicher Krankheitsfall kann jeden treffen – doch wer zahlt den Lohn, wenn man nicht arbeiten kann? In der Schweiz gibt es klare gesetzliche Regelungen zur Lohnfortzahlung bei Krankheit. Allerdings unterscheiden sich die Ansprüche je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsvertrag und Absicherung durch den Arbeitgeber. In diesem Artikel erfährst du, was gilt – und wie man sich auch privat absichern kann.
Gesetzliche Grundlage zur Lohnfortzahlung
Gemäss Artikel 324a des Obligationenrechts (OR) muss ein Arbeitgeber den Lohn bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit für eine begrenzte Zeit weiterzahlen, sofern das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde.
Wie lange wird der Lohn bezahlt?
Die Dauer der Lohnfortzahlung richtet sich nach der Anzahl Dienstjahre – es gibt jedoch keine einheitliche Regelung, sondern verschiedene anerkannte Skalen, darunter:
- Berner Skala
- Basler Skala
- Zürcher Skala
Ein Beispiel nach der Berner Skala:
| Dienstjahre | Anspruch auf Lohnfortzahlung |
| 1. Jahr | 3 Wochen |
| 2. Jahr | 1 Monat |
| 3. Jahr | 2 Monate |
| 4. Jahr | 3 Monate |
| 5. – 9. Jahr | 4 Monate |
| ab 10. Jahr | 5 Monate |
Welche Skala angewendet wird, hängt von Region, Branche und Gerichtspraxis ab.
Krankentaggeldversicherung – wichtige Ergänzung
Viele Arbeitgeber schliessen eine kollektive Krankentaggeldversicherung ab. Diese übernimmt meist ab dem 31. Krankheitstag rund 80 % des versicherten Lohnes – oft bis zu 720 Tage.
Vorteile:
- Längere finanzielle Absicherung
- Planungssicherheit für beide Seiten
- Reduziertes Risiko für kleine Betriebe
Die Rolle der Invalidenversicherung (IV)
Wenn eine Krankheit länger dauert und zur dauerhaften Erwerbsunfähigkeit führt, tritt die Invalidenversicherung (IV) in Kraft. Sie ist Teil der ersten Säule des Schweizer Sozialversicherungssystems und wird über Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert.
Wann greift die IV?
- Erste Massnahme: Immer zuerst wird versucht, die Arbeitsfähigkeit durch medizinische, berufliche oder soziale Massnahmen (z. B. Umschulungen) wiederherzustellen.
- IV-Rente: Nur wenn eine Wiedereingliederung dauerhaft nicht möglich ist, kommt es zur Auszahlung einer IV-Rente – abgestuft je nach Grad der Erwerbsunfähigkeit.
Wichtig: Zwischen dem ersten Krankheitstag und einer IV-Rente können Monate oder Jahre vergehen. Deshalb ist eine gute Zwischenabsicherung durch Arbeitgeber oder private Versicherungen entscheidend.
Private Absicherung: So schützt man sich zusätzlich
Nicht alle Arbeitgeber bieten eine Taggeldversicherung an – besonders in kleinen Betrieben kann es Lücken geben. In solchen Fällen ist private Vorsorge sinnvoll.
Optionen zur privaten Absicherung:
- Individuelle Krankentaggeldversicherung
Für Selbstständige oder Personen ohne kollektive Absicherung durch den Arbeitgeber. - Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Ergänzt die IV, insbesondere bei höheren Einkommen oder spezifischem Bedarf. - Finanzpuffer
Wer Rücklagen bildet (z. B. drei bis sechs Monatsgehälter), kann vorübergehende Ausfälle besser auffangen.
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📌 Lohnfortzahlung bei Schwangerschaft
Auch bei Schwangerschaft gilt in der Schweiz ein besonderer Schutz:
Mutterschaftsentschädigung: Bezahlt wird 80 % des Durchschnittseinkommens, maximal CHF 220 pro Tag, für 14 Wochen ab Geburt.
Anspruch besteht, wenn die Frau im Zeitpunkt der Geburt:
- mind. 5 Monate in der AHV versichert war,
- während der Schwangerschaft mind. 5 Monate gearbeitet hat,
- zum Zeitpunkt der Geburt erwerbstätig ist.
Wichtig: Während einer komplikationsbedingten Arbeitsunfähigkeit vor der Geburt kann auch die normale Lohnfortzahlung oder das Krankentaggeld greifen – je nach Situation und Versicherung.
Fazit
Die gesetzliche Lohnfortzahlung bei Krankheit bietet einen gewissen Basisschutz – ist aber zeitlich begrenzt. Eine Krankentaggeldversicherung über den Arbeitgeber oder privat ergänzt diesen Schutz sinnvoll. Bei bleibender Arbeitsunfähigkeit greift schliesslich die Invalidenversicherung (IV). Wer gut informiert ist und frühzeitig vorsorgt, sichert sich und seine Existenz bestmöglich ab.
