Die Schweiz gilt gemeinhin als Land mit vergleichsweise niedriger Steuerlast für Privatpersonen. Vor allem die kantonalen Unterschiede machen sich auf der Steuerrechnung bemerkbar. Zahlt man im Kanton Zug nur etwa 22 % an maximalen Einkommensteuersatz, sind es im Kanton Genf doppelt so viele Prozente. Allerdings sieht die Steuerprogression vor, dass die in manchen Kantonen hohen Einkommensteuersätze auch wirklich erst ab sehr hohen Einkommen erhoben werden. Selbst in Genf, wo sehr hohe Maximal-Steuersätze gelten, müsste eine Person mit 100’000 Franken steuerbarem Einkommen pro Jahr nur rund 19 % Steuern zahlen. In Deutschland wären es rund 33 %.
Doch was gilt eigentlich für Unternehmen? Denn genau wie in Deutschland zahlen nicht nur Privatpersonen Steuern. Auch juristische Personen werden vom Staat zur Kasse gebeten. Werfen wir also mal einen Blick drauf.
Unternehmenssteuern in Deutschland
Neben den auch für Privatpersonen geltenden Steuern (Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer etc.) müssen sich Unternehmen in Deutschland mit folgenden Steuerarten auseinandersetzen:
- Umsatzsteuer: 19 % (regulär) oder 7 % (ermäßigt)
- Körperschaftsteuer: 15 %
- Gewerbesteuer: 3,5 % × Hebesatz - durchschnittlich 15 % Gesamtbelastung)
Wichtig: Einzelfirmen (Einzelunternehmen) gelten nicht als juristische Personen, zahlen also keine Körperschaftssteuer. Gewerbesteuer ist hingegen dennoch zu entrichten. Eine Ausnahme bilden sogenannte Freiberufler (nicht “Freelancer”). Personen mit Freiberuflerstatus zahlen keine Gewerbesteuer, sondern nur Einkommensteuer.
Im Durchschnitt liegt die Gesamtbelastung für Unternehmen in Deutschland bei etwas weniger als 30 %.
Unternehmenssteuern in der Schweiz
In der Schweiz zahlen Kapitalgesellschaften (AG, KG, GmbH) Gewinn- und Kapitalsteuer. Personengesellschaften entrichten hingegen nur die Einkommensteuer (und ggfs. Vermögenssteuer wie alle Privatpersonen). Eine teilweise hohe “Gewerbesteuer” wie in Deutschland müssen Einzelfirmen also nicht fürchten.
- Gewinnsteuer: durchschnittlich 14,7 % (abhängig vom Kanton)
- Kapitalsteuer: 0.5‰ des steuerbaren Eigenkapitals
- Umsatzsteuer: (ab 2024) 2,6 % (reduziert), 3,8 % (Sondersatz) oder 8,1 % (regulär)
Im Durchschnitt beträgt die Gesamtbelastung für Unternehmen in der Schweiz 13,49 % und damit deutlich weniger als in der Bundesrepublik Deutschland.
Mehr Infos:
Alles Wichtige zur Umsatzsteuer für Schweizer Unternehmen
Gewinnsteuer Schweiz: alle Infos
Kapitalsteuer für Unternehmen in der Schweiz
Was gilt für “Freiberufler”?
Da es in der Schweiz keine klassische Gewerbesteuer gibt, von Freiberufler wie es sie in Deutschland gibt (z. B. Ärzte, Architekten, Künstler, Autoren) befreit sein könnten, macht auch ein Freiberuflerstatus keinen Sinn. Es wird also nur zwischen unselbstständiger und selbstständiger Arbeit unterschieden.
Freie Berufe gibt es dennoch: Ärzte, Architekten und Ingenieure (Beispiele für “freie Berufe”) haben aber keinen besonderen Steuerstatus, sondern genießen lediglich erleichterten Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt sowie Schweizer zu den betreffenden ausländischen Arbeitsmärkten.
Der Begriff “Freelancer” darf also nicht zwingend immer mit dem Begriff "Freiberufler" oder “Anhänger eines freien Berufs” gleichgesetzt werden. Vielmehr werden dadurch freie Mitarbeiter und Soloselbstständige beschrieben, die ihren Umsatz primär mit ihrer eigenen Leistung erwirtschaften.