Das Schweizer Vorsorgesystem
Die Altersvorsorge in der Schweiz stützt sich auf drei Säulen:
- die staatliche und für jeden verpflichtende Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie Invalidenversicherung (AHV / IV)
- die berufliche Vorsorge / Pensionskasse für Arbeitnehmende ab einem Mindestlohn von CHF 21'510
- die private Altersvorsorge (freiwillig)
- gebunden - steuerlich begünstigt - mit gewissen Regeln
- ungebunden - vollkommen frei
Gut zu wissen: Der in Deutschland erlangte Rentenanspruch bleibt nach dem Auswandern selbstverständlich bestehen.
Säule 1: die staatliche AHV
Die AHV / IV ist für alle erwerbstätigen Personen mit einem Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch (= verpflichtend). Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge zu je 50 %. Selbstständige müssen den Betrag entsprechend zu 100 % entrichten. Aktuell beträgt der AHV-Beitrag 8,7 % des Lohns.
Auf einen Blick:
- greift im Pensionsalter (Frauen 64, Männer 65 Jahre) sowie bei Invalidität und im Todesfall von Angehörigen
- für alle Schweizer BürgerInnen verpflichtend
- Beitragshöhe beträgt 8,7 % des Lohns
Säule 2: berufliche Vorsorge
Die berufliche Vorsorge ist genau wie die 1. Säule Pflicht - allerdings nur für Angestellte mit einem Mindestlohn von CHF 21'510. Selbstständige dürfen sich freiwillig in der 2. Säule versichern. Die Beitragshöhe liegt zwischen 7 und 18 % - je nach Alter. Ebenso wie die AHV zahlt die Pensionskasse “Renten” im Alter, bei Invalidität (Erwerbsunfähigkeit) und im Todesfall.
Auf einen Blick:
- zahlt im Rentenalter, bei Invalidität und im Todesfall
- Beiträge zwischen 7 und 18 % des Lohns
- Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte der Beiträge
Säule 3: private Altersvorsorge
Die Säule 3 beschreibt die private (freiwillige) Altersvorsorge in der Schweiz. Hier wird noch einmal zwischen Säule 3a und Säule 3b unterschieden. Die Säule 3a ist an Bedingungen geknüpft, Säule 3b hingegen ungebunden.
Säule 3a: gebundene Altersvorsorge
Jede in der Schweiz wohnhafte Person darf in die Säule 3a des Schweizer Vorsorgesystems einzahlen. Bei Angestellten mit Pensionskasse ist der Betrag auf aktuell CHF 6'883 begrenzt. Dieser darf vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Selbstständige ohne Pensionskasse dürfen bis zu 20 % ihres Einkommens, maximal jedoch CHF 34'416, in diese Vorsorgeform einzahlen.
Es stehen verschiedene Bank- und Versicherungslösungen - z. B. Vorsorgekonten, Vorsorgefonds, Lebensversicherungen, strukturierte Produkte mit garantierter Verzinsung - zur Verfügung.
Der Clou: Das Kapital aus Säule 3a kann erst im Rentenalter bezogen werden. Der vorzeitige Bezug ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Auf einen Blick:
- steuerlich begünstigte Altersvorsorge
- freiwillig für Angestellte und Selbstständige
- CHF 6'883 Maximalbetrag für Angestellte mit Pensionskasse
- CHF 34'416 Maximalbetrag für Selbstständige ohne Pensionskasse
Säule 3b: ungebundene Altersvorsorge
Mehr oder weniger sämtliche Vorsorgelösungen, die als Säule 3a Variante erhältlich sind, können auch als freie Vorsorgelösung in Säule 3b abgeschlossen werden. Hier gibt es keine gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Maximalbetrag oder Bezugszeitraum, die einzuhalten wären.
Auf einen Blick
- freiwillig und ungebunden
- keine steuerliche Begünstigung
- kein Maximalbetrag
- individuelle vertragliche Regelungen