Krankenkasse: Deutschland und die Schweiz im Vergleich
In der Bundesrepublik Deutschland sind rund 87 % aller Erwerbstätigen in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Grundsätzlich besteht in Deutschland Wahlfreiheit, ob man sich gesetzlich oder privat versichern möchte - vor allem bei Selbstständigen. Arbeitnehmer können sich privat versichern, wenn die gehaltstechnische Versicherungspflichtgrenze von 64.350 Euro pro Jahr erreicht wird. In der Schweiz gibt es hingegen nur einen “Topf”: die obligatorische und genau wie in Deutschland verpflichtende Grundversicherung bei einer Schweizer Krankenkasse.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Eine Krankenversicherung ist in der Schweiz Pflicht.
- Die Grundversicherung (Pflichtversicherung) bietet nur sehr begrenzte Leistungen.
- Optionale Zusatzversicherung für Alternativmedizin, Psychotherapie, Prophylaxe, Zahngesundheit und andere Bereiche sind fast zwingend notwendig.
- Eine Familienversicherung gibt es in der Schweiz nicht.
- Die Beiträge nennen sich Prämien und werden pro Kopf bezahlt. Auch Kinder müssen einzeln krankenversichert werden.
- Das Einkommen wirkt sich nicht auf die Prämienhöhe aus.
Schweizer Pflichtversicherung - der privaten Krankenversicherung in Deutschland ähnlich
Grundlegend gilt: Alle in der Schweiz wohnhaften Personen, also auch deutsche Staatsbürger, die in die Schweiz ausgewandert sind, müssen sich bei einer Schweizer Krankenkasse pflichtversichern. Das Krankenkassensystem ähnelt der privaten Krankenversicherung in Deutschland.
Beitragshöhe unabhängig vom Einkommen
Während in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland das Einkommen die Höhe des Krankenkassenbeitrags definiert (Arbeitgeber und Angestellte teilen sich die monatlichen Kosten für die gesetzliche Krankenkasse in Höhe von 14,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen), zahlt man in der Schweiz unabhängig vom Einkommen seinen Krankenkassenbeitrag. Die Beiträge heißen hier übrigens Prämien.
Wie hoch die individuelle Prämie ausfällt, hängt von folgenden Faktoren ab:
- dem Alter
- dem Wohnort (Prämienregionen)
- der Versicherungsgesellschaft
Beitragshöhen im Vergleich
Im Durchschnitt zahlen Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2023 397,20 Franken pro Monat. Im Vergleich: Kalkuliert man den kassenindividuellen Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,3 % mit ein, landet man bei einer durchschnittlichen Belastung von 15,9 % des Bruttoeinkommens in Deutschland. Das entspricht (bei einem Mediangehalt von 3.304 Euro brutto) einem monatlichen Krankenkassenbeitrag von 525,33 Euro. Man kann also sagen, dass man in Deutschland trotz niedrigerer Löhne sogar nominell mehr Geld für die Krankenkasse aufwenden muss als in der Schweiz.
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Schweizer Grundversicherung: deutlich weniger Leistung als in Deutschland
Der andere Teil der Wahrheit: In der Schweiz zahlen die Krankenkassen im Rahmen der Grundversicherung nur für wirklich absolut notwendige Leistungen. Selbst die Kosten für einfache Füllungen beim Zahnarzt werden nicht übernommen. Der Abschluss einer optionalen Zusatzversicherung macht absolut Sinn.
> Mehr Infos + Vergleich von Grundversicherungen in der Schweiz
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Die Versicherungszweige im Überblick
Grundlegend unterscheidet man in der Schweiz zwischen folgenden Versicherungszweigen:
- Basis-Grundversicherung (obligatorische Versicherung)
- Standard, HMO, Hausarzt, Telmed, weitere Modelle
- ambulante Zusatzversicherung (freiwillige Versicherung)
- stationäre Spital-Zusatzversicherung (freiwillige Versicherung)
- allgemeine Abteilung ganze Schweiz
- halbprivate Abteilung
- private Abteilung
Die Basis-Grundversicherung ist für alle Menschen mit dauerhaftem Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Ambulante und stationäre Zusatzversicherungen können optional / auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden. Allerdings besteht auch seitens der Versicherungsgesellschaft keine Aufnahmepflicht. Im Idealfall entscheidet man sich deshalb frühzeitig für eine Zusatzversicherung und nicht erst, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat.
Keine Familienversicherung in der Schweiz
Was in Deutschland problemlos machbar ist, ist in der Schweiz ausgeschlossen: Eine klassische Familienversicherung gibt es dort nicht. Hier herrscht das Prinzip der Pro-Kopf-Versicherung. Eltern müssen sich also auch um eine Krankenversicherung der eigenen Kinder bemühen. Die Beiträge / Prämien liegen aber im zweistelligen Bereich.
Infos für Grenzgänger
Wer als Deutscher in Deutschland wohnt, jedoch in der Schweiz arbeitet, kann für sich eine Sonderregelung beanspruchen. Ab Beginn des Arbeitsverhältnisses hat man drei Monate Zeit sich zu entscheiden, ob man zu einer Schweizer Krankenkasse wechselt oder weiter bei der bisherigen deutschen Krankenkasse bleiben möchte. Fast immer ist es günstiger, sich für die Versicherung in der Schweiz zu entscheiden, zumal der Leistungsanspruch in Deutschland nach dem SGB 5 bestehen bleibt. Eine deutsche Krankenkasse fungiert dort als Aushilfskasse.
- Leistungen in der Schweiz gemäß KVG
- Leistungen in Deutschland nach SGB 5
- Wahlfreiheit zwischen Behandlungen in Schweiz oder Deutschland
Übrigens: Familienangehörige von Grenzgängern, die sich für den Grenzgängertarif entschieden haben, dürfen sich von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen. Es gilt das getrennte Optionsrecht für Familien, das eine Möglichkeit bietet, der Schweizer “Pro-Kopf-Versicherung” zu entkommen.
Es ist aber wichtig, sich den Einzelfall genau anzuschauen und auf Basis der persönlichen Situation zu entscheiden, für welche Variante man sich entscheidet. Gerne beraten wir Dich hierzu.
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