Steuern

Auswandern in die Schweiz: Infos

Übersicht

Die Schweiz und die Steuern: Viele Menschen, die mit dem Auswandern liebäugeln, tun dies aus einem Grund - um Steuern zu sparen. Doch ist die Schweiz tatsächlich ein benachbartes Steuerparadies? So viel vorab: Die niedrigere Einkommensteuer ist nur ein Teil der Wahrheit. Zusätzlich werden in der Schweiz auch andere Pflichtabgaben fällig, die sich manche Personengruppen in Deutschland sparen können.

Dreigeteilte Einkommensteuer

Während in Deutschland die Einkommensteuer bundeseinheitlich auf Basis der Höhe des jeweiligen Einkommens erhoben wird, herrscht in der Schweiz eine hohe Steuer-Autonomität der Kantone. Die Steuerlast unterscheidet sich von Kanton zu Kanton sowie von Gemeinde zu Gemeinde stark. 

Zusammensetzung der Einkommensteuer:

  • Bundessteuer: maximal 11,5 %
  • Kantons- und Gemeindesteuer: 11,2 % bis 33,7 %  
  • Gesamtbelastung: bis zu 45,2 % zzgl. Sozialabgaben 

Übrigens: Die in Deutschland übliche Einteilung in Lohnsteuerklassen existiert in der Schweiz nicht. Dennoch wird die Höhe der Abzüge neben dem Brutto-Einkommen auch durch die Anzahl der Kinder sowie den Wohnort beeinflusst. Verheiratete zahlen nur dann etwas weniger Steuern, wenn sie verhältnismäßig niedrige Einkommen haben. In manchen Kantonen wirkt sich eine Heirat sogar negativ aus - Verheiratete zahlen dann mehr Steuern (verächtlicher Begriff hierfür: Heiratsstrafe).

Steuern und Abgaben im Überblick

Folgende Steuern und Abgaben werden in der Schweiz auf das Brutto-Gehalt von Arbeitnehmern und Selbstständigen erhoben. Wichtig: Die Einkommensteuer wird NICHT direkt vom Lohn einbehalten, sondern muss eigenständig an die Finanzbehörde abgeführt werden.

Art der Abgabe Pflicht für Arbeitnehmer Pflicht für Selbstständige Gesamtbelastung
Direkte Bundessteuer * ja ja max. 11,5 %
Kantons- und Gemeindesteuern ja ja 11,2 % bis 33,7 % 
Quellensteuer (nur für ausländische Arbeitnehmer / Grenzgänger) ja nein 4,5 %
AHV/IV/EO-Beitrag ja nein 10,6 % (AHV 8,7 %, IV 1,4 %, EO 0,5 %)
Pensionskasse ** ja nein 7 - 18 %
Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) ja nein
Krankenkasse (Grundversicherung) und Unfallversicherung *** ja ja 334,70 CHF (Mittelwert)
Kirchensteuer *** ja ja 0,25 % bis 19 %

* Beispiel: Der Spitzensteuersatz von 11,5 % auf Bundesebene wird in der Schweiz erst ab einem Einkommen von 843'000 Franken für Verheiratete fällig. In Deutschland werden die 42 % (Gesamtbelastung) schon ab einem Einkommen von 58.597 Euro bzw.117.194 Euro (Ehepaare mit gemeinschaftlicher Veranlagung) erhoben.

** Die Mitgliedschaft in einer Pensionskasse ist für Angestellte mit einem Einkommen ab 21'510 Franken pro Jahr Pflicht. 

*** Die Krankenkassenbeiträge (Prämien) werden in der Schweiz nicht einkommensabhängig erhoben. Über die Beitragshöhe entscheiden stattdessen Wohnkanton, Alter und Versicherungsmodell. 

*** Kirchensteuerpflichtig sind alle Personen, die einer vom Kanton anerkannten Kirche angehören. In 18 von 26 Kantonen müssen auch juristische Personen Kirchensteuer zahlen, obwohl das Bundesgericht dies als verfassungswidrig einstuft. Die Steuern werden von den Kantonen erhoben.

> Mehr Infos zur AHV/IV (Säule 1) des Schweizer Vorsorgesystems
> Mehr Infos zur Pensionskasse in der Schweiz (Säule 2)
> Brutto-Netto-Rechner Schweiz

Deutschland: Steuern und Abgaben im Vergleich

In Deutschland gibt es zwar auch Pflichtabgaben - allerdings sind beispielsweise Selbstständige von der Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht befreit. Bei der Krankenversicherung besteht Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher oder privater Krankenkasse. 

Art der Abgabe Pflicht für Arbeitnehmer Pflicht für Selbstständige Gesamtbelastung Höhe in Prozent (Arbeitnehmer) Höhe in Prozent (Arbeitgeber)
Einkommensteuer* ja ja 14 - 42 % 14 - 42 % -
Solidaritätszuschlag** ja ja 5,5 % der Lohn-/Einkommensteuer 5,5 % der Lohn-/Einkommensteuer -
Kirchensteuer*** nein nein 8 / 9 % der Lohn-/Einkommensteuer 8 / 9 % der Lohn-/Einkommensteuer -
Arbeitslosenversicherung ja nein 2,4 % 1,20 % 1,20 %
Rentenversicherung ja nein 18,60 % 9,30 % 9,30 %
Krankenkasse ja ja* 14,6 % plus 1,3 % Zusatzbeitrag 7,3 % + 0,65 & Zusatzbeitrag 7,3 % + 0,65 & Zusatzbeitrag
Pflegeversicherung ja nein 3,05 % (3,3 % Kinderlose)  3,05 % (3,3 % Kinderlose)  (1,525 %)

* Der Steuerfreibetrag wurde in Deutschland auf 9.984 Euro angehoben. Erst ab einem Lohn / Gehalt über diesem Freibetrag wird die Einkommensteuer erhoben. 

** Der Solidaritätszuschlag wird erst ab einer zu zahlenden Einkommenssteuer von 16.956 Euro erhoben.

Progressive Steuerbelastung - Spitzensteuersatz erst ab hohem Einkommen

Das Bruttoeinkommen liegt in der Schweiz durchschnittlich 70 % über dem in Deutschland. Zeitgleich entfallen die Spitzensteuersätze erst auf sehr hohe Einkommen. Die tatsächliche, effektive Steuer- und Abgabenlast natürlicher Personen in der Schweiz lag 2022 bei durchschnittlich 29,6 Prozent.

Große Steuervorteile für Unternehmen

Eine Erhebung von PwC verdeutlicht, dass die Schweiz mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 14,87 % und einem Tiefststeuersatz von 11,85 % bei der Unternehmensgewinnsteuer zu einem der steuerlich attraktivsten Länder überhaupt gehört. Niedrigere Steuern erhebt nur Irland. 

Steuern für Unternehmen im Überblick:

  • statutarischer Steuersatz von 8,5 % für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
  • 4,25 % für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen sowie Anlagefonds

Neben der Gewinnsteuer zahlen Unternehmen auch Kapitalsteuer auf das Stammkapital, Aktienkapital sowie ausgewiesene Reserven. Einzelfirmen sind nicht als Unternehmen (juristische Person) steuerpflichtig. Privat- und Geschäftsvermögen werden als Ganzes versteuert.

Vermögenssteuer Schweiz

Anders als in Deutschland wird in der Schweiz tatsächlich eine Vermögenssteuer erhoben. Allerdings sind durch die progressive Besteuerung erst Steuerpflichtige ab einem Vermögen von 1.000.000 Franken betroffen. Zur Berechnung der Vermögenssteuer wird das Reinvermögen (= Vermögen nach Abzug sämtlicher Verbindlichkeiten) herangezogen. Je nach Kanton und Gemeinde liegen die Steuersätze zwischen 1,3 ‰ und 10,1 ‰. Hausrat, Gebrauchsgegenstände und Vorsorgegelder werden nicht als Vermögen besteuert.

> Mehr zur Schweizer Vermögensteuer

Mehrwertsteuer Schweiz

  • Mehrwertsteuer in der Schweiz ist eine der niedrigsten in unseren Breitengraden. Der Normalsatz beträgt 7,7 %. 
  • Hotelübernachtungen inklusive Frühstück werden mit einem Sondersatz von 3,7 % besteuert. 
  • Der reguläre reduzierte Satz für Zeitungen, Bücher, Nahrungsmittel und Medikamente liegt bei 2,5 %.
  • Immobilien, Kultur und Bildung sind mehrwertsteuerbefreit.

> Mehrwertsteuer: Infos für Verbraucher
> Mehrwertsteuer: Infos für Unternehmer

Was gilt für Grenzgänger?

Personen, die in der Schweiz arbeiten, allerdings weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft sind, werden doppelt besteuert. Grund dafür ist die Tatsache, dass die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union (EU) ist. Das bedeutet aber nicht, dass man als Grenzgänger sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz die volle Belastung der Einkommensteuer zu tragen hat. Vielmehr behält sich die Schweiz eine sogenannte Quellensteuer ein. Die eigentliche Einkommensteuer wird dann ans deutsche Finanzamt abgeführt. Die Quellensteuer für Grenzgänger beträgt pauschal 4.5 %. Für Personen mit begrenzter Aufenthaltserlaubnis nach der Einwanderung in die Schweiz schwankt die Quellensteuer hingegen stark von Kanton zu Kanton. 

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Jasin Isik ist Schweiz-Experte und Geschäftsführer der SuisseKasse GmbH. In dieser Funktion berät er auch Auswanderwillige rund um die Themen Altersvorsorge, Vermögensplanung, Steuern und Beruf. 

Jasin Isik
Schweiz-Experte und Vorsorgeberater

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Über die Schweiz

Die Schweiz ist ein Land in Mitteleuropa, das sich im besonderen Maße durch seine Berge und Seen auszeichnet. Auch als Finanzmetropole ist die Schweiz bekannt. Hauptstadt des neutralen Staates mit rund 8,6 Millionen Bürgern ist Bern.

Vorwahl: +41
ISO-Code: CHE
Währung: Schweizer Franken
Bevölkerung: 8.856.270 (2023)
Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Bündnerromanisch, Italienisch

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