Übersicht
Die Quellensteuer wird an der Quelle, also dort, wo Geld erwirtschaftet wird, einbehalten. Personen, die in der Schweiz arbeiten, aber nicht dort wohnen (Grenzgänger), bekommen diese direkt von ihrem Lohn abgezogen. Und was viele Auswanderer nicht wissen: Auch wer noch keine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung C besitzt, muss die Quellensteuer abführen - trotz Wohnsitz in der Schweiz.
Wer muss Quellensteuer zahlen?
- Personen, die keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben (Grenzgänger, Wochenaufenthalter, Referenten, Sportler, Künstler etc.).
- Personen, die zwar ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, jedoch noch keine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzen.
Wer muss KEINE Quellensteuer bezahlen?
- Jeder, der (frühestens nach 5 Jahren) die Aufenthaltsbewilligung C besitzt, muss keine Quellensteuer mehr an den Bund entrichten.
- Alle Personen, die mit einem/einer Schweizer Staatsbürger/in verheiratet sind, sind von der Quellensteuer befreit.
Tarife: Höhe der Quellensteuer abhängig von verschiedenen Faktoren
Zunächst einmal greift auch bei der Quellensteuer die hohe Autonomie der Kantone. Je nach Kanton variieren die Quellensteuertarife.
Tarif | Gültigkeit |
A | Alleinstehende ohne Kinder |
B | Verheiratete Alleinverdiener (mit oder ohne Kinder) |
C | Verheiratete Doppelverdiener (mit oder ohne Kinder) |
D | Nebenerwerbstätige |
Die Berechnung der Quellensteuer erfolgt progressiv, was bedeutet, dass der Prozentsatz ansteigt, wenn das Bruttoeinkommen steigt.
Grenzgänger zahlen pauschal 4,5 % Quellensteuer. Hier gibt es keine kantonalen Unterschiede. Auswanderer zahlen in den ersten fünf Jahren, sofern diese noch keinen Ausweis C besitzen, den jeweilige im Wohnkanton (Wohnortprinzip) geltenden Steuersatz. Je nach Gehalt sind Unterschiede von mehreren hundert oder gar mehreren tausend Franken pro Jahr möglich. Den größten Spareffekt hat daher ein Umzug bzw. die von vornherein Einwanderung in einen Kanton mit besonders niedriger Quellensteuer.
Wo ist die Quellensteuer niedrig - wo besonders hoch?
Besonders niedrig ist die Quellensteuer aktuell in den Kantonen Zug und Schwyz. Verhältnismäßig hoch sind die Prozentsätze in den Kantonen Neuchatel (Neuenburg), Jura und Genf.
Die Kantonsverwaltung definiert die Höhe der Quellensteuer jedes Jahr neu. Diese gilt dann für die folgenden 12 Monate. Es lässt sich also keine pauschale Aussage darüber treffen, in welchem Kanton die Quellensteuer am höchsten und wo am niedrigsten ist.
Wie zahlt man Quellensteuer?
Bei Arbeitnehmern wird die Quellensteuer direkt vom Lohn / Gehalt einbehalten. Der Arbeitgeber führt diese dann an die Steuerverwaltung ab. Selbstständige müssen sich entsprechend eigenständig um die Abgabe kümmern.
Übrigens: Eine Steuererklärung muss man in der Schweiz nicht zwingend machen. Erst ab einem Bruttolohn von mehr als 120'000 Franken jährlich müssen Arbeitnehmer mit Ausweis B jedes Jahr eine ordentliche Steuererklärung erstellen / ausfüllen, bei der die bereits entrichtete Quellensteuer selbstverständlich angerechnet wird.
Rückerstattung für zuviel gezahlte Quellensteuer
Genau wie in Deutschland kann man sich in der Schweiz im neuen Steuerjahr zu viel gezahlte Steuern im Vorjahr zurückerstatten lassen.
Die Steuerlast lässt sich durch folgende Maßnahmen mindern:
- private, gebundene Altersvorsorge in Säule 3a
- Fahrtkosten für den Arbeitsweg
- Krankheitskosten
- Weiterbildungskosten
- Unterhaltszahlungen
- Spenden
Was die Quellensteuer betrifft, so ist hierfür ein Antrag auf Neuveranlagung der Quellensteuer auszufüllen. Dieser wird bei der zuständigen Steuerbehörde eingereicht. Die notwendigen Unterlagen stellen die Kantone auf ihren Internetseiten bereit.
Links zu den Dokumenten einiger Kantone: