Neben der gänzlich freien privaten Altersvorsorge in Säule 3b können Sparerinnen und Sparer die steuerlichen Privilegien der gebundenen Vorsorge in Säule 3a nutzen.
Auf einen Blick:
- Zum einen ist der Betrag, den Sie in die Säule 3a einzahlen dürfen, gedeckelt.
- Zum anderen ist auch die Auszahlung des Kapitals an gewisse Bedingungen geknüpft.
- Dafür dürfen Sie die eingezahlten Beträge von der Steuer absetzen.
Säule 3a Maximalbetrag beachten
Selbständige oder Personen, die unter der BVG-Eintrittsschwelle verdienen (jährliches Einkommen von weniger als CHF 21'540. –) maximal CHF 35´6'288. – bzw. höchstens 20 % des Erwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen. Für Angestellte mit Pensionskasse gilt ein Maximalbetrag von CHF 7'258,-.
Lösungen im Rahmen der Säule 3a
Infrage kommen:
1. Vorsorgeversicherungen bei einer Versicherungseinrichtung oder
2. gebundene Vorsorgevereinbarungen mit einer Bankstiftung.
Welche Lösung eignet sich für mich?
Letztlich kommt es darauf an, wie hoch oder aber sicher die Rendite sein soll - also wie Ihr individuelles Risikoprofil aussehen soll. Neben 3a-Anlagen mit garantiertem Zinssatz und Risikoschutz gibt es Anlageformen, die zwar mehr Verzinsung ermöglichen, allerdings auch mit einem gewissen Risiko verbunden sind.
Zudem sollten Sie klären, ob Sie von einem Versicherungsschutz profitieren möchten oder einen solchen im Rahmen der 3a Vorsorge nicht benötigen.
Die Möglichkeiten:
- fondsgebundene 3a-Police
- 3a-Police mit festem Zinssatz
- verzinstes 3a-Konto
- fondsgebundes 3a-Konto
