Rund 57.000 Deutsche pendeln als sogenannte Grenzgänger zum Arbeiten in die Schweiz. Damit geniesst diese Personengruppe zum einen die Vorzüge der hohen Schweizer Löhne bei zugleich geringen Krankenkassenkosten und zum anderen den Vorteil der deutlich niedrigeren Lebenshaltungskosten in Deutschland. Doch wie läuft das eigentlich mit den Steuern – wie und wo werden diese bezahlt? Eine interessante Frage, die wir gerne beantworten möchten – schliesslich gilt die Schweiz gemeinhin als Steuerparadies.
Spitzensteuersatz von 11,5 % in der Schweiz
- Für Deutsche klingt es fast zu schön, um wahr zu sein: In der Schweiz winkt ein Spitzensteuersatz von gerade einmal 11,5 %. Erhoben wird dieser ab einem Einkommen von 843’000 Franken pro Jahr (für Verheiratete).
- Der deutsche Fiskus möchte hingegen 42 % – und zwar schon ab einem gemeinschaftlichen Einkommen von 111.922 Euro bei Ehepaaren also umgerechnet rund 120’347 Franken jährlich.
- Hinzu kommen die bereits angesprochenen höheren Schweizer Löhne sowie einkommensunabhängige Krankenkassenprämien (Prämien = Beiträge). Auswandern kann sich also lohnen. Doch wie sieht das bei Grenzgängern aus?
Grenzgänger in Deutschland steuerpflichtig
Von Löhnen und Krankenkassensystem profitieren dank Optionsrecht und damit verbundenem Grenzgängermodell (Grenzgängerversicherung) auch Berufspendler. Die schlechte Nachricht: Steuerpflichtig sind Grenzgänger nach wie vor in Deutschland. Zusätzlich darf die Schweiz eine Quellensteuer in Höhe von etwa 4,5 % (abhängig vom Wohnkanton) einbehalten. Wichtig: Damit nicht mehr Steuern in der Schweiz einbehalten werden, benötigen Grenzgänger zwingend eine Ansässigkeitsbescheinigung. Diese erhält man schnell und unbürokratisch beim zuständigen Finanzamt in Deutschland.
Anlage N-Gre in deutscher Steuererklärung beachten
Angaben zum Gehalt in der Schweiz machen Grenzgänger in der Anlage N-Gre (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als Grenzgänger).
Arbeiten in der Schweiz: trotz deutscher Steuerlast sinnvoll
Die Vorteile bleiben: Trotz der deutschen Besteuerung bleibt Grenzgängern für gewöhnlich mehr Geld zum Leben übrig als bei einem vergleichbaren Job in der Bundesrepublik. Das liegt am hohen Lohnniveau der Schweiz und den geringen Kosten für das Grenzgängermodell der Krankenversicherung.
Rentenanspruch in der Schweiz
Zudem entsteht durch die Tätigkeit in der Schweiz ein Rentenanspruch. Obligatorisch (also verpflichtend) ist man in der 1. Säule (der staatlichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, kurz: AHV/IV) versichert. Der kumulierte Arbeitnehmeranteil für die AHV/IV beträgt 5,125 % des relevanten Einkommens. Zusammen zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer 10,25 %.
Pensionskasse ab 21’330 Franken Jahreslohn
Ab einem Jahreslohn von 21’330 Franken sind alle in der Schweiz arbeitenden Personen, demnach auch Grenzgänger, zusätzlich über den Arbeitgeber in einer Schweizer Pensionskasse versichert. Selbstständige können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Die Beiträge setzen sich aus Altersgutschriften, Risikoprämien und einem Sicherheitsfonds zusammen. In der Summe zahlen Arbeitnehmer zwischen 7 und 18 % des versicherten Gehalts, abhängig vom jeweiligen Alter.
Zusätzliche Vorsorgelösungen für Grenzgänger
Der vor Beginn der Erwerbstätigkeit in der Schweiz erlangte Rentenanspruch in Deutschland bleibt selbstverständlich bestehen. Auch freiwillige Beitragszahlungen in die deutsche Rentenkasse können sich lohnen, denn die AHV- und Pensionskassenleistungen reichen im Alter selten aus, um den Lebensstandard zu halten – auch nicht in Deutschland. Zusätzlich bleibt die steuerlich begünstigte private Vorsorge (Säule 3a) in der Schweiz Grenzgängern mit Wohnsitz in Deutschland verschlossen.