Es klingt erst einmal zu schön, um wahr zu sein: Eine Kapitalertragsteuer wie in Deutschland wird in der Schweiz nicht erhoben. Für alle, die von Geldanlagen - zum Beispiel in Form von Aktien, Anleihen oder ETFs - leben bzw. damit einen gehörigen Teil ihres Einkommens bestreiten, scheint die Schweiz also der ideale Ort zu sein. Doch da gibt es eine Kleinigkeit, die man nicht außer Acht lassen sollte.
Einkommensteuer auf Kapitalerträge
Während in Deutschland die Kapitalerträge pauschal mit 25 % besteuert werden, sofern man keine Günstigerprüfung beantragt hat (Besteuerung nach persönlichem Einkommensteuersatz), bleiben diese in der Schweiz für Privatanleger zunächst steuerfrei.
Im Nachgang sind diese Erträge aber ganz normal über die Einkommensteuer in der Schweiz zu versteuern. In Deutschland ist dies nicht der Fall - hier werden solche Erträge “nur einmal versteuert”. Oder anders: Die Kapitalertragsteuer ist in Deutschland Teil der Einkommensteuer.
Allerdings kommt es in der Schweiz drauf an - nicht alle Kapitalerträge unterliegen der Einkommensteuer, manche sind TATSÄCHLICH KOMPLETT STEUERFREI.
Folgende Einkünfte unterliegen NICHT der Einkommensteuer:
- Kursgewinne auf Aktien
- Gewinn durch Handel mit Kryptowährungen
Folgende Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer:
- Dividenden
- Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung sowie der Eigenmietwert
- fest verzinste Kapitalanlagen (z. B. Tagesgeldkonten, Festgeldkonten)
Steuerbelastung dennoch meist niedriger als in Deutschland
Trotzdem gilt: alles halb so wild! Denn, obwohl die Kapitalerträge das steuerbare Einkommen in der Schweiz und damit den persönlichen Steuersatz erhöhen können, bleibt die Gesamtbelastung in der Regel niedriger als in der Bundesrepublik. Hintergrund: Spitzensteuersätze werden in der Schweiz erst ab extrem hohen Einkünften erhoben.
> Steuerrechner der Schweizer Steuerverwaltung
> Steuerrechner der deutschen Steuerverwaltung
Aufpassen muss man jedoch als gewerblicher Anleger. Wird man als solcher eingestuft, können auch Erträge aus Aktienhandel und Co steuerpflichtig werden.
Wer gilt als Privatanleger?
- Die Einkünfte aus Kapitalanlagen dürfen nicht mehr als die Hälfte Deines Nettoeinkommens betragen.
- Wertpapiere müssen mindestens ein halbes Jahr im Depot verbleiben.
- Dein jährliches Handelsvolumen darf höchstens das Fünffache des zu Beginn des Steuerjahrs vorhandenen Bestands an Wertpapieren und Guthaben ausmachen.
- Deine Investitionen werden ausschließlich mit eigenem Kapital und nicht durch Fremdfinanzierung getätigt.
- Der Handel mit Derivaten und Optionen wird nur zur Absicherung Deiner eigenen Wertpapiere genutzt.
Vorsicht Vermögenssteuer
Und obwohl auch die in der Schweiz erhobene Vermögenssteuer nicht wirklich ins Gewicht fällt, wollen wir sie nicht unerwähnt lassen. So sind zum einen die Kapitalerträge (gegebenenfalls) einkommensteuerpflichtig, zum anderen wird das angelegte Vermögen im Rahmen der Vermögenssteuer belangt. Diese liegt aber im Promillebereich.
Steueroptimierung dennoch wichtig
Zwar scheint die Schweiz für die meisten Anleger trotz des hier beschriebenen Sachverhalts die steuerlich bessere Lösung zu sein, dennoch sollte man kein Geld verschenken. An dieser Stelle ist eine sorgfältig ausgearbeitete Steuerstrategie wichtig, die sämtliche legalen Wege nutzt, um die Steuerlast zu drücken.
