Die Schweiz lockt nicht nur Deutsche mit einem hohen Lohnniveau. Mit über 80.000 CHF Brutto jährlich liegt der Durchschnittslohn im Land der Berge und Seen rund 70% höher als in Deutschland. Gesucht wird in zahlreichen Branchen - nicht nur in der Hotellerie und Gastronomie. Lehrer, IT-Fachkräfte und Pflegekräfte sowie anderes medizinisches Personal: Fast jeder, der in der Schweiz arbeiten möchte, wird hier mit entsprechender Ausbildung eine Möglichkeit bekommen können.
Umzug oder Grenzgänger: zwei Möglichkeiten im Vergleich
Laut der letzten Erhebung des Schweizer Bundesamts für Statistik gibt es rund 65.000 Deutsche Grenzgänger:innen in der Schweiz. Der Vorteil: Wer in einer Grenzregion wohnt, kann zum Arbeiten über die Grenze pendeln und weiterhin in Deutschland wohnen bleiben. Damit lassen sich die teils hohen Lebenshaltungskosten der Schweiz aushebeln. Man profitiert also vom hohen Lohn in der Schweiz und den geringeren Lebenshaltungskosten in Deutschland.
Die wichtigsten Infos für Grenzgänger auf einen Blick:
- freie Wahl zwischen Deutscher und Schweizer Krankenversicherung (Grenzgängermodell)
- Verpflichtung zur Abgabe der Quellensteuer in der Schweiz
- reguläre Besteuerung am Wohnort (in Deutschland)
- Altersvorsorge in der 1. und ggfs. 2. Säule des Schweizer Vorsorgesystems
Doch lieber auswandern?
Was erst einmal gut klingt, hat aber auch Nachteile. Da wäre nicht nur der längere Weg zur Arbeit, sondern vor allem die Einkommensteuer. Diese ist in Deutschland für gewöhnlich deutlich höher angesetzt als in der Schweiz. Man sollte sich also genau ausrechnen, ob man trotz der höheren Kosten für Miete und Lebensmittel, dank der niedrigen Steuern, noch mehr “in der Tasche” hat, als würde man in Deutschland wohnen bleiben und die höhere Steuer bezahlen.
Das Wichtigste für Auswanderer auf einen Blick:
- Pflicht zum Abschluss einer Schweizer Krankenversicherung
- keine Quellensteuer mehr mit Ausweis C / Niederlassungsbewilligung
- Aufenthaltsbewilligung mit Nachweis einer Arbeitsstelle kein Problem
- Möglichkeit zur Einzahlung in Säule 3a (gebundene Altersvorsorge)
Das Offizielle im Fokus
Aufgrund des EU/EFTA Personenfreizügigkeitsabkommens dürfen Deutsche ohne Restriktionen in die Schweiz einreisen, dort wohnen und einer Erwerbstätigkeit (angestellt oder selbstständig) nachgehen. Für einen kurzen Aufenthalt von maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr ist nicht einmal eine Aufenthaltsbewilligung notwendig. Erst ab einem Aufenthalt von längerer Dauer muss bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde in der Schweiz eine entsprechende Aufenthaltsbewilligung beantragt werden. Hierfür benötigt man einen gültigen Personalausweis.
Angestellte sollten zudem eine Erklärung des Arbeitgebers oder direkt einen unterschriebenen Arbeitsvertrag mitbringen. Selbstständigerwerbende legen eine Erklärung vor, dass sie eine Tätigkeit ausüben (werden), mit der sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
Job finden in der Schweiz: so geht's
Genau wie in Deutschland inserieren Firmen Jobs in der Schweiz vor allem über bekannte Onlineportale. Hier eine kleine Auswahl:
Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit, sich über eine Initiativbewerbung bei einem Schweizer Unternehmen vorzustellen.
Last but not least können Interessierte auch vor Ort auf Jobsuche gehen. Denn bis zu einem Aufenthalt von 90 Tagen braucht man wie bereits erwähnt keine Aufenthaltsgenehmigung. Zudem kann eine Kurzaufenthaltsbewilligung ausgestellt werden, man sich nachweislich aktiv auf Jobsuche begibt.
Job im medizinischen Bereich gesucht?
Tipp: Wer als Pflegekraft oder Arzt / Ärztin in der Schweiz arbeiten möchte, kann sich an unsere Personalvermittlungsagentur medicpersonal.ch wenden. Die Agentur wird von der SuisseKasse GmbH (der Betreiberfirma dieses Infoportals) betrieben.